Wie schon bekannt gingen die beiden Zwillinge noch einmal vor Gericht um klären zu lassen ob Mark Zuckerberg, Gründer von Facebook ihnen wichtige Informationen zum damaligen Verfahren vorenthalten habe. In erster Linie ging es dabei um Unterhaltungen aus einem Chat in der Gründungszeit der weltweit größten Social Community.
Vor einigen Jahren erhielten die Zwillinge in einem Vergleichsverfahren rund 65 Mio. US-Dollar zugesprochen. Diesen Vertrag wollten Sie jedoch anschließend noch anfechten, da der eigentliche Wert von Facebook zu niedrig angesetzt worden sei. Auch bei diesem Vorhaben scheiterten die Zwillinge. Damit sollte eigentlich nun das Thema erledigt sein, wenn nicht wieder eine neue Klage eröffnet wird.
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