Nach eigenen Angaben hat der Onlinerekorderdienst Save.TV einen bedeutenden Sieg gegen den Medienriesen RTL gewonnen. Das Oberlandesgericht in Dresden hat am 12.Juli zugunsten des Online-Videorekorderdienstes entschieden, in dem es heisst das Save.TV nicht gegen das Vervielfältigungsrecht verstoßen würde. Eine Revision seitens RTL wurde nicht zugelassen.
Ein vom Gericht unabhängiger Sachverständiger stellte daraufhin fest, dass bei der Nutzung des Onlinevideorekorders Save.TV keine Rechte verletzt würden. Es handele sich daher um einen zum herkömmlichen Videorekorder analogen Zugang.
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