Published On: Do, Okt 20th, 2011

Bundestag: CCC könnte sich mit der Enthüllung des Staatstrojaners strafbar gemacht haben

Klarheit herrscht derzeit noch nicht über den Einsatz des Staatstrojaners und seinen illegalen Funktionen, schon geht der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages zum Gegenangriff über.  Der Chaos Computer Club habe sich mit der Veröffentlichung der Dateien wahrscheinlich strafbar gemacht, so heißt es in einem Gutachten.

Darin hieß es : “Insgesamt erscheint es nicht ausgeschlossen, dass die Veröffentlichung des Quellcodes eines sogenannten staatlichen Trojaners als Tathandlung einer Strafvereitlung gemäß Paragraf 258 Strafgesetzbuch angesehen wird.”

Am 08. Oktober hatte der CCC darüber informiert, das der Staatstrojaner offenbar illegale Funktionen enthalten würde, die Software sei in der Lage den Rechner insoweit zu manipulieren, das Programme nachgeladen werden könnten und gestarten werden.

Die Trojanerentwicklung soll verstaatlicht werden, die Bundesregierung will  Bund und Länder auf die Entwicklung von Trojanern durch den Staat drängen.

Die Mitteldeutsche Zeitung schreibt:  “Der Bund wird die Software künftig selbst entwickeln”, so ein Interview mit Hans Peter Uhl.

Während dessen hatte der BKA-Präsident Jörg Ziercke gestern behauptet, seine Behörde hätte keine Kenntnis über den Quellcode des Staatstrojaners gehabt.

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